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––– SCHWERPUNKT ARBEITSRECHT

Anwältin für Arbeitsrecht in Bad Hersfeld, Niederaula & Umgebung

Kündigung erhalten? Aufhebungsvertrag auf dem Tisch? Abmahnung in der Personalakte? Ich prüfe Ihre Lage, sage Ihnen klar, was möglich ist und setze Ihre Ansprüche durch.
Wichtig: Nach einer Kündigung haben Sie in der Regel nur drei Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage.
  • Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls
  • Beratung auf Deutsch und Russisch · bundesweit digital
  • Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Porträt Rechtsanwältin Eugenia Saulo
3 Wochen. Dann ist die Kündigung wirksam.
Die Frist läuft ab Zugang des Kündigungsschreibens: auch im Urlaub, auch bei Krankheit.
Kostenfrei & unverbindlich

Der Arbeitsrecht-Check

Wenige Fragen, rund zwei Minuten: Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und ggf. eine Größenordnung für eine mögliche Abfindung.
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LEISTUNGEN IM ARBEITSRECHT

Wobei ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertrete

Arbeitsrecht entscheidet über Einkommen, Lebensplanung und Ruf. Deshalb bekommen Sie von mir keine Vertröstung, sondern eine belastbare Bewertung Ihrer Lage und eine Strategie dazu.
01

Kündigungsschutz

Frist sichern, Kündigung angreifen, Weiterbeschäftigung oder Abfindung durchsetzen von der Klageschrift bis zum gerichtlichen Urteil oder Vergleich.
02

Abfindung verhandeln

Ihre Verhandlungsposition wird nüchtern bewertet und konsequent genutzt. Ohne Illusionen, aber auch ohne vorschnellen Vergleich.
03

Aufhebungsvertrag prüfen

Sperrzeit, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis, Bonus: Ich prüfe vor Ihrer Unterschrift, was der Vertrag Sie wirklich kostet.
04

Abmahnung

Gegen unberechtigte Abmahnungen vorgehen und ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen, bevor daraus eine Kündigung wird.
05

Lohn & Überstunden

Offenes Gehalt, unbezahlte Überstunden, Urlaubs- und Krankheitsentgelt - beziffert, geltend gemacht, notfalls erklagt.
06

Arbeitszeugnis

Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis: Note, Formulierungen und versteckte Codes werden geprüft und korrigiert.
07

Arbeitsvertrag & Befristung

Vor der Unterschrift oder bei Streit: Befristung, Probezeit, Versetzungs- und Wettbewerbsklauseln auf dem Prüfstand.
08

Mobbing & Diskriminierung

Bei Benachteiligung nach dem AGG: Beweise sichern, Fristen einhalten, Entschädigungsansprüche geltend machen.
09

Betriebsbedingte Kündigung

Sozialauswahl, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Interessenausgleich sind fehleranfällig. Genau dort setze ich an.
Die drei häufigsten Fälle

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag

Drei Situationen, in denen es schnell um viel Geld geht und in denen die meisten Fehler in den ersten Tagen passieren. Was Sie wissen sollten, bevor Sie reagieren.
01

Kündigung erhalten

Drei Wochen Klagefrist ab Zugang - ohne Ausnahme für Urlaub oder Krankheit.
Eine Kündigung ist kein Urteil, sondern eine Behauptung des Arbeitgebers und sie ist häufiger unwirksam, als die meisten Betroffenen annehmen. Damit sie Bestand hat, muss sie schriftlich und eigenhändig unterschrieben vorliegen, von einer vertretungsberechtigten Person stammen und die richtige Frist wahren. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss er vorher ordnungsgemäß angehört worden sein. Unterbleibt das, ist die Kündigung allein deshalb unwirksam.
Beschäftigen Sie mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten und arbeiten Sie länger als sechs Monate im Betrieb, gilt zusätzlich das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber braucht dann einen anerkannten Grund: personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Verhaltensbedingte Kündigungen scheitern regelmäßig an fehlenden oder unwirksamen Abmahnungen, betriebsbedingte an einer fehlerhaften Sozialauswahl. Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung müssen korrekt gewichtet werden. Wer schwanger ist, in Elternzeit oder Pflegezeit steht, schwerbehindert ist oder dem Betriebsrat angehört, genießt darüber hinaus besonderen Kündigungsschutz: Hier ist eine Kündigung meist nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung möglich.
Entscheidend ist der Zeitfaktor. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, unabhängig davon, wie angreifbar sie inhaltlich gewesen wäre.
Melden Sie sich außerdem umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, sonst droht eine Minderung des Arbeitslosengeldes. Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen der Arbeitgeber zusammen mit der Kündigung vorlegt, und geben Sie keine schriftliche Stellungnahme ab, bevor der Fall geprüft ist.
02

Abfindung verhandeln

Richtwert: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa nach einem Sozialplan, aus einem Tarifvertrag oder wenn der Arbeitgeber sie in einer betriebsbedingten Kündigung ausdrücklich gegen den Verzicht auf die Klage anbietet. In der Praxis entsteht eine Abfindung fast immer aus etwas anderem: aus der Verhandlungsposition. Je unsicherer der Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens für den Arbeitgeber ist, desto teurer wird ihm das Risiko und desto eher zahlt er.
Der übliche Rahmen liegt bei 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Das ist kein gesetzlicher Wert, sondern eine Verhandlungskonvention. Nach oben verschieben ihn schwache Kündigungsgründe, formale Fehler, ein laufendes Annahmeverzugslohnrisiko, besonderer Kündigungsschutz, lange Kündigungsfristen und ein Arbeitgeber, der die Trennung schnell und geräuschlos abschließen will. Nach unten drücken ihn eine belastbare Beweislage gegen Sie, kurze Betriebszugehörigkeit und ein Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutzgesetz.
Neben der Summe zählen Punkte, die später oft mehr wert sind als ein paar tausend Euro mehr: ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit festgelegter Note, eine bezahlte Freistellung, die Abgeltung von Resturlaub und Überstunden, Bonus- und Provisionsansprüche sowie ein Beendigungszeitpunkt, der keine Sperrzeit auslöst. Steuerlich kann die Fünftelregelung die Belastung mindern. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung in der Regel nicht an. Wer ohne anwaltliche Begleitung verhandelt, unterschreibt erfahrungsgemäß beim ersten Angebot und das ist selten das letzte.
03

Aufhebungsvertrag prüfen

Erst prüfen, dann unterschreiben - ein Widerruf ist später ausgeschlossen.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und genau darin liegt sein Risiko. Wer unterschreibt, verzichtet auf den Kündigungsschutz, auf die Klagefrist und damit auf jede spätere Überprüfung durch das Arbeitsgericht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, auch nicht bei einer Unterschrift am Arbeitsplatz. Eine Anfechtung kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei widerrechtlicher Drohung mit einer offensichtlich haltlosen fristlosen Kündigung.
Die häufigste und teuerste Folge ist die Sperrzeit: Weil Sie an der Beendigung mitgewirkt haben, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld, und der Anspruch verkürzt sich zusätzlich. Vermeiden lässt sich das nur mit einem wichtigen Grund oder einer Gestaltung, die sich an den Vorgaben der Bundesagentur orientiert: etwa wenn ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung im Raum stand, die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird und die Abfindung im üblichen Rahmen bleibt. Wird die Frist abgekürzt, kann zudem die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Legt Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, gilt: nichts sofort unterschreiben, auch nicht unter Zeitdruck im Personalgespräch. Sie dürfen jederzeit Bedenkzeit verlangen und den Vertrag prüfen lassen. Zu klären sind Beendigungsdatum, Abfindungshöhe und Fälligkeit, Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub, Zeugnisnote und Schlussformel, offene Boni und Überstunden, Rückgabe von Dienstwagen und Arbeitsmitteln sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Häufig lässt sich in dieser Phase mehr erreichen als nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung - vorausgesetzt, verhandelt wird vor der Unterschrift.
ABLAUF

In drei Schritten zur Klarheit

Kein Formularlabyrinth, keine Warteschleife: Sie schildern Ihren Fall, ich melde mich persönlich zurück.
01
Arbeitsrecht-Check ausfüllen
Wenige Fragen, rund zwei Minuten. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung Ihrer Lage: ohne Kosten, ohne Verpflichtung.
02
Persönliches Erstgespräch
Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, sichte Ihre Unterlagen und sage Ihnen klar, welche Optionen bestehen und was sie kosten.
03
Durchsetzung
Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder Klage vor dem Arbeitsgericht. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht.
Porträt Rechtsanwältin Eugenia Saulo
Rechtsanwältin Eugenia Saulo

Strategisch klar. Rechtlich stark.

Eine Kündigung trifft nicht nur den Arbeitsvertrag, sondern die eigene Lebensplanung. Ich begleite Sie mit fundierter juristischer Expertise und einem klaren Blick für das Wesentliche und wähle die Vorgehensweise, die zu Ihrer Situation passt: Verhandlung, wenn sie mehr bringt. Klage, wenn sie nötig ist.
Sie können darauf vertrauen, dass ich Ihre Anliegen mit Ernsthaftigkeit, Diskretion und dem notwendigen Nachdruck vertrete.
KOSTEN

Was kostet mich das?

Transparenz vor dem Mandat, nicht in der Rechnung. Sie erfahren vorab, welche Kosten entstehen und wer sie voraussichtlich trägt.
Ersteinschätzung
kostenfrei
Arbeitsrecht-Check und erstes Telefonat kosten Sie nichts und verpflichten zu nichts.
Mit Rechtsschutz
variabel
Meist: Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Ich übernehme auf Wunsch die Deckungsanfrage. In der Regel übernimmt Ihre Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten.
Ohne Rechtsschutz
nach RVG
Transparente Kostenübersicht vor dem Mandat. Beratungs- und Prozesskostenhilfe sind möglich.
Region

Arbeitsrecht in Nordosthessen - vor Ort und bundesweit

Kanzleisitz ist Niederaula im Landkreis Hersfeld‑Rotenburg. Mandantinnen und Mandanten aus Bad Hersfeld, Hünfeld, Rotenburg an der Fulda, Alsfeld und Fulda erreichen mich in wenigen Minuten - persönlich im Sprechzimmer in der Hauptstraße 26 oder per Video.
Die Region ist geprägt von Logistik, Produktion, Handel und Pflege. Kündigungen nach Umstrukturierungen, Schichtstreit, unbezahlte Überstunden und fragwürdige Aufhebungsverträge sind hier Alltag. Genau dort setze ich an.
Weil ich digital arbeite, vertrete ich Sie auch außerhalb Hessens - vor dem für Ihren Arbeitsort zuständigen Arbeitsgericht.
BERATUNG U. A. FÜR

Kanzlei & Sprechzimmer

Kanzleisitz: Zum Grengel 7, 36272 Niederaula
Sprechzimmer: Hauptstr. 26, 36272 Niederaula
Sprachen: Deutsch · Russisch
Recht braucht Klarheit und jemanden, der sie durchsetzt.
HÄUFIGE FRAGEN

Arbeitsrecht: kurz beantwortet

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit zu klagen?
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